Eine staatsrechtliche Einordung des wichtigsten Exekutivamtes der Schweizer Politik
Der Bundesrat ist «die oberste leitende und vollziehende Behörde» der Schweiz (Artikel 174 der Schweizerischen Bundesverfassung) und besteht aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern (Artikel 175 Absatz 1 der Schweizerischen Bundesverfassung). Der Vortrag ordnet die Stellung des Bundesrates im Gefüge der Staatsgewalten rechtlich ein und nimmt punktuell Vergleiche mit ausländischen Modellen vor.